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03.06.2013: Schullandheimfahrt der Klasse 7c mit Herrn Lamour und Frau Hofherr, ganze Woche 04.06.2013: Bekanntgabe der Jahresleistungen und der schriftlichen Prüfungsergebnisse an die Zehntklässler durch die Klassenlehrer/in 05.06.2013: Beginn des freiwilligen Unterrichts für die Klassenstufe 10 11.06.2013: Dachaufahrt der Klassen 9a, 9b, 9d 18.06.2013: Dachaufahrt der Klassen 9c und 9e 25.06.2013: Kompetenzprüfung an der Realschule Ehingen 26.06.2013: Kompetenzprüfung an der Realschule Ehingen 27.06.2013: Kompetenzprüfung an der Realschule EhingenKeine Handynutzung in der Schule

Handys haben sich mittlerweile zur Standardausstattung vieler Kinder und Jugendlicher entwickelt. Das liegt vor allem auch an den leistungstarken multilmedialen Funktionen, die neben dem Abspielen von Musik und Videos auch Ton- und Bildaufzeichnungen ermöglichen.
Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände nicht erwünscht und ist entsprechend in der schulischen Hausordnung geregelt.
Informationsblatt zum Thema Schülerhandys (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes).
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Der nachfolgende Text findet sich als Aushang in allen Klassenzimmern der Schule:
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Handybenutzung
Das Handy ist während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet.
Begründung:
- Generell das Mitführen von Handys zu verbieten ist nicht mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu vereinbaren. Solange das Handy ausgeschaltet ist, kann es nicht schulordnungswidrig sein. Andererseits können die Eltern ein berechtigtes Interesse haben, ihre Kinder vor Schulbeginn oder nach Unterrichtsende zu erreichen.
- In den Pausen wird das Handy nicht benutzt, damit Schüler/innen vor allem untereinander ins Gespräch kommen, um die Klassengemeinschaft zu pflegen, zu spielen und gegebenenfalls Spannungen und Konflikte abzubauen.
- in dringenden Fällen können Gespräche im Sekretariat in den Pausen geführt werden; außerdem besteht in diesen besonderen Fällen die Möglichkeit, sich an eine Lehrkraft zu wenden.
Bei Verstößen gilt Folgendes:
Benutzung im Unterricht:
Abnahme des Gerätes durch die Lehrkraft; Rückgabe am Ende der Stunde;
im Wiederholungsfall: Abholung durch Eltern im Rektorat.
- Benutzung in der Pause:
Abnahme durch Aufsichtslehrer, Abgabe im Sekretariat.
- Aufnahmen (Bild, Ton, Video) im Schulgelände:
Grober Verstoß, Maßnahme nach § 90 (den Schülern ist bekannt, dass Aufnahmen verboten sind).
Autor: Tamer Berber 14.09.2010; 10:47:56 Uhr - Dieser Artikel wurde bereits 2293 mal angesehen.




